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SCHLIEß- UND ÖFFNUNGSARTEN
BEI TÜRSCHLIEßERN


Endschlag:

Über den Endschlag wird ein sicheres Schließen der Türe mit Überwindung des Widerstandes der Schlossfalle sichergestellt. Der Endschlag greift lediglich auf den letzten paar Grad des Schließweges und ist bei den meisten Türschließermodellen einstellbar. 

Freilauf:

Bei einem Türschließer mit Freilaufgestänge bzw. Freilaufgleitschiene bleiben die Türen ähnlich wie bei Türen ohne Schließfunktion frei beweglich. Erst bei Auslösung im Brandfall wird die Türe sicher geschlossen. 

Öffnungsdämpfung: 

Die Öffnungsdämpfung bremst eine aufgestoßene oder vom Wind erfasste Türe in der Öffnungsbewegung, um Beschädigungen durch ungebremsten Anschlag an Türe oder Wand weitestgehend zu verhindern. Die Öffnungsdämpfung kann je nach Türschließermodell einstellbar oder selbstregulierend sein. 

Schließfolgeregelung: 

Die Schließfolgeregelung sichert an 2-flügeligen Türen die Reihenfolge, in der die Türflügel geschlossen werden.

Schließgeschwindigkeit:

Hiermit lässt sich die Geschwindigkeit, mit der die Türe geschlossen wird, exakt einstellen und gewährleistet einen kontrollierten Schließvorgang. 

Schließkraft:

Die benötigte Schließkraft ist prinzipiell abhängig von der Türbreite und lässt sich bei vielen Türschließermodellen entsprechend der jeweiligen Situation einstellen. Die empfohlenen Angaben beziehen sich auf die Normalmontage. Bei höheren Türen, Türen die stärkerer Zugluft ausgesetzt sind oder bei Sondermontagen müssen größere Türschließer verwendet werden. Die angegebenen Gewichtswerte beziehen sich lediglich auf das Prüfverfahren und entsprechen nicht den maximalen Werten für die Montage. 

Schließverzögerung: 

Über die Schließverzögerung kann der Schließvorgang in einem Öffnungswinkelbereich von ca. 70° - 120° deutlich verzögert werden, um auch Menschen mit Handicap, Müttern mit Kinderwagen oder auch Pflegern mit Krankenbetten ausreichend Zeit zum sicheren passieren des Türbereiches zur Verfügung zu stellen. 

Türfeststellung: 

Die Türfeststellung mit Türschließern kann rein mechanisch über den Einsatz von Rastfeststellarmen oder Rastfeststelleinheiten in Gleitschienen erfolgen. Diese Varianten sind zum Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren nicht geeignet bzw. nicht zulässig. Eine andere Form stellt die elektromechanische Feststellung in der Gleitschiene oder am Türschließer dar. Hier bewegt man sich jedoch in der Regel im Bereich von Prüf- und Abhahmepflichtigen Feststellanlagen.