NOTAUSGANG- UND ANTIPANIK
TÜRVERSCHLÜSSE
Gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Notsituationen entstehen können. Die Ausgänge
und ihre Beschläge sind den Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Bürogebäude ohne Publikumsverkehr).
Gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Paniksituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind nicht allen Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Ausgangstüren in öffentlichen Gebäuden).